Ist im außergerichtlichen Mahnverfahren keine gütliche Einigung zu erreichen, wird der Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragt. In vielen Fällen erfolgt eine Bezahlung aufgrund dieser Maßnahme. Wird die Forderung nicht beglichen, wird der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Durch Sach- und Forderungspfändungen erfolgt oft dann eine Realisierung.Für das gerichtliche Inkasso verfügen wir über spezialisierte Fachanwälte, die alle gesetzlichen und standesrechtlichen Zulassungen und Zusatzausbildungen haben, um Mahn- /Vollstreckungsbescheide aus- und zuzustellen sowie Vollstreckungsmaßnahmen zu veranlassen.
Wir führen in Vollmacht des Auftraggebers hinsichtlich der übertragenen Forderung das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Bewirkung des rechtskräftigen Vollstreckungsbescheides auf eigenes Risiko durch. Ist der rechtskräftige Vollstreckungsbescheid über Inkasso Consulting Stumpf bewirkt worden und verzichtet der Auftraggeber auf Vollstreckungsmaßnahmen, macht Inkasso Consulting Stumpf dem Auftraggeber ein garantiertes Angebot zum Kauf der titulierten Forderung.
Durch unsere Online Mandantensystem eAkte haben Sie 24h alle Informationen zu den Forderungsangelegenheitzen im Blick. Werden Informationen in die ICS eAkte eingestellt, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail. Stellen Sie online Informationen zur Verfügung, werden wir über unseren Posteingang sofort Informiert.